Ein Berufspfleger kann für solche Maßnahmen und Tätigkeiten keine Vergütung verlangen, die seiner wirksamen Bestellung denknotwendig vorgelagert sind, wie zum Beispiel die Entgegennahme seiner Bestellungsurkunde oder die Fahrt dort hin.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2020
Berät ein Rechtsanwalt eine Mandantin im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, hat er sie auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2020
In Kindschaftssachen ist das Recht der leiblichen Eltern grundsätzlich immer dann unmittelbar beeinträchtigt, wenn in das elterliche Sorgerecht eingegriffen wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2020
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2020
Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht im Interesse des Betroffenen dessen Ehegatten, den Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Abkömmlingen und Geschwistern des Betroffenen zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2020
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschland hat, kann auf Antrag geändert werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2020
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass es kein Recht auf eine Großelternschaft gibt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 07.01.2020
Unterhaltszahlungen, die der Unterhaltsberechtigte vom anderen Elternteil oder Dritten bezieht, sind als eigene Einkünfte zu berücksichtigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2019
Von der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung kann grundsätzlich ausgegangen werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2019
Pflegeeltern können sich den vom Gericht bestellten Ergänzungspfleger nicht aussuchen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2019