Eine der ersten Mandantenfragen betrifft meist die Kosten, die für die rechtliche Beratung oder Vertretung entstehen können. Das ist verständlich, denn grundsätzlich bieten wir Rechtsanwälte eine eher „teure“ Dienstleistung an. Das hängt auch mit den hohen Ausgaben für Aus- und Fortbildung, Literatur und Fachzeitschriften sowie Kanzleikosten, Versicherungen etc. zusammen.
Es liegt in Ihrem Interesse, ein optimales Ergebnis bei möglichst geringen Kosten zu erhalten. Meine Berufspflicht ist es, Sie über die zu erwartenden Kosten und Risiken aufzuklären und Möglichkeiten der Kostenreduzierung aufzuzeigen.
Seit dem 1. Juli 2004 ist die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst worden.
Den Gesetzestext finden Sie hier: RVG.pdf
Grundsätzlich wird die anwaltliche Leistung nach wie vor auf Basis des sogenannten Gegenstandswerts vergütet. Dieser ergibt sich aus den Ansprüchen, die – ob berechtigt oder nicht – erhoben werden. Die Kostentragung bemisst sich im Prozess letztlich nach der Quote des jeweiligen Obsiegens oder Unterliegens.
Hiervon kann in folgenden Fällen abgewichen werden:
In gerichtlichen Verfahren dürfen die RVG-Sätze generell nur überschritten werden, wenn dies ausdrücklich zwischen Mandant und Rechtsanwalt vereinbart wurde. Eine vorherige schriftliche Vereinbarung ist zwingend erforderlich. Solche Absprachen werden meist nicht von den Rechtsschutzversicherern übernommen!
Bei außergerichtlichen Streitigkeiten ohne Kostenerstattung durch den Gegner können bei hohen Gegenstandswerten die RVG-Sätze auch unterschritten werden.
Eine erste, überschlägige Kalkulation der in einem Zivilprozess zu erwartenden Kosten können Sie auf www.prozesskostenrechner.de vornehmen.
Dies ersetzt nicht die Kostenberatung im Einzelfall. In aller Regel sind weitere Kostenfaktoren zu berücksichtigen!
In den vielen „unblutigen“ Fällen der außergerichtlichen Beratung, Vertragsgestaltung, etc., werden sinnvollerweise (Zeit-)Pauschalen vereinbart, die dem Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung Rechnung tragen. Die RVG-Sätze sind nämlich nur für gerichtliche Verfahren zwingend. Außergerichtlich können Anwalt und Mandant sogenannte „Vergütungsvereinbarungen“ abschließen. Je nach Einzelfall stehen aber auch Pauschalvereinbarungen zur Verfügung.
Ein Beratungsgespräch beim Anwalt beginnt mit einem Gespräch über die zu erwartenden Kosten Bitte beachten Sie, dass eine erste Beratung beim Anwalt für Verbraucher bis zu 190 Euro netto (zuzüglich Auslagenersatz und Umsatzsteuer) kosten kann. Erstberatungen werden von den Rechtsschutzversicherungen dann erstattet, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist oder wenn es sich um die Beratung in einem Rechtsgebiet handelt, das ansonsten nicht versicherbar ist, wie zum Beispiel Familien- oder Baurecht.
Fragen Sie bereits bei der telefonischen Anmeldung nach den voraussichtlichen Kosten für das Gespräch!