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In einem Verfahren auf Anordnung einer Betreuung hat das Gericht den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2020
Kindergeld kann auch für ein erwachsenes, behindertes Kind gewährt werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2020
Grundsätzlich ist vor jeder Anordnung einer Betreuung ein selbstständiges Sachverständigengutachten über die Notwendigkeit der Betreuung einzuholen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2020
Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem ?Taschengeldkonto? verwalteten Guthabens, ist bis zur festgesetzten Pfändungsfreigrenze pfändbar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2020
Beim Versorgungsausgleich überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht - sog.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Ein Privatgutachten ist in einem Gerichtsprozess nicht bindend und stellt nur einen substanziierten Sachvortrag dar, dem entsprechend entgegengetreten werden muss.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören alle Gebühren und Auslagen die den Parteien des Rechtsstreits anfallen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2020
Personen, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind, können sich nach dem Personenstandsgesetz im Geburtenregister ohne Geschlechtsangabe eintragen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2020
Der Beginn der einmonatigen Beschwerdefrist endet mit Ablauf von fünf Monaten seit Erlass der Entscheidung auch dann, wenn die Zustellung unterblieben ist oder die zugestellteAusfertigung der gerichtlichen Entscheidung vom Original abweicht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.04.2020
 

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