E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Gemeinsames Sorgerecht nach der Scheidung

Kommunikationsschwierigkeiten und Streitigkeiten zwischen geschiedenen Eheleuten sprechen nicht automatisch gegen die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts.

Geschiedene Eltern können auch dann das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zusammen ausüben, wenn es zwischen ihnen Kommunikationsschwierigkeiten gibt. Wenn dadurch das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt wird, ist die gemeinsame Sorgerechtsausübung vorzuziehen, entschied das Oberlandesgericht Köln. Erst wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Streitigkeiten auch zu Lasten des Kindes gehen, muss über die alleinige Zuweisung des Sorgerechts an einen Elternteil entschieden werden. Dagegen entschied sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main für die alleinige Sorgerechtsübertragung, wenn die Eltern auch nach der Scheidung in einem Dauerstreit liegen. Denn für die Ausübung der gemeinschaftlichen Sorge, so die Frankfurter Richter, sei eine tragfähige soziale Beziehung notwendig, die es bei einem permanenten Streit nun einmal nicht gibt.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-04-18 wid-29 drtm-bns 2024-04-18