E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Brautgabeversprechen legt keine Rechtswahl fest

Mit der Festlegung einer Brautgabe, die die Braut für den Fall einer Scheidung absichern soll, soll bei einer islamischen Trauung ersichtlich einer allgemeinen und länderübergreifenden, im Islam verbreiteten religiösen und kulturellen Vorstellung Rechnung getragen werden.


Bei der Festlegung einer Brautgabe liegt es deshalb fern, dass die Beteiligten mit der Vereinbarung der Brautgabe gleichzeitig eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts treffen wollen.

Mangels Rechtswahl unterliegt der Vertrag dann dem Recht des Staates, mit dem er die engsten Verbindungen aufweist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 380 19 vom 18.03.2020
Normen: § 518 BGB
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-11-23 wid-29 drtm-bns 2024-11-23