E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Wer darf nach der Trennung in der ehelichen Wohnung leben?

Mit dieser Frage befasste sich jüngst das OLG Hamm und stellte im Rahmen seiner Entscheidung Kriterien auf, anhand derer zu beurteilen ist, wer bleiben darf und wer gehen muss.


Voranzustellen ist dabei zunächst das Wohl möglicher in der Wohnung lebender Kinder und ihr Recht auf eine entspannte Wohnsituation. Diesem ist ein Vorrang gegenüber den Wünschen des getrennten Ehepartners auch dann einzuräumen, wenn es sich um Stiefkinder handelt.

Daneben muss der Hauptverdiener mit den Unannehmlichkeiten eines Umzugs leben, zumindest wenn sich der finanziell schwächere Partner hauptsächlich um die Kinder kümmert.

Nur ausnahmsweise ist eine Aufteilung der gemeinsamen Wohnung statthaft, sofern diese eine entsprechende Wohnfläche bietet, die getrennten Ehepartner sich miteinander arrangieren können und ein Mindestmaß an gegenseitiger Rücksichtnahme zu erkennen ist. Ist hingegen davon auszugehen, dass die Parteien regelmäßig aufeinandertreffen und Konflikte in diesem Zusammenhang vorprogrammiert sind, ist eine Aufteilung nicht möglich.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm II 14 UF 92 13 vom 26.08.2013
Normen: §§ 1361, 1361b BGB, § 2 GewSchG
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-04-28 wid-29 drtm-bns 2024-04-28