E-Mail 0211 / 44 97 630 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kein Mehrbedarf für stillende Mutter

Da ein erhöhter Kalorienbedarf stillender Mütter nicht krankheitsbedingt ist, steht diesen in der Regel auch kein Mehrbedarf an Hartz-IV-Leistungen zu.


Zu diesem Ergebnis gelangte das Hessische Landessozialgericht im Fall einer Mutter, welche den Mehrbedarf mit einem um 635 kcal erhöhten Energiebedarf aufgrund des Stillens begründet wissen wollte.

Höhere Leistungen sind in der Regel aber nur bei einer krankheitsbedingten Ursache zu gewähren. Ausserdem führt das Stillen des Kindes zu einer Kostenersparnis beim Kauf von Babynahrung.

Darüber hinaus verneinte das Gericht eine Pflicht des Gesetzgebers, einen möglichen Mehrbedarf stillender Mütter gesetzlich zu regeln.
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil LSG HE L 6 AS 337 12 vom 21.08.2013
Normen: § 21 SGB II
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

lnfd-dudw 2024-04-27 wid-29 drtm-bns 2024-04-27