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18.11.2016

Ehemann verkauft Morgengabe: Bekommt Ehefrau Schadensersatz?

Traditionelle türkische Hochzeiten sind bekannt für sehr große Veranstaltungen, bei denen die Familien der Brautleute und zahlreiche Freunde und Bekannte versammelt sind. Ganz nach alter Sitte übergeben die aufgereihten Gäste dem Brautpaar nacheinander Geschenke. Üblich sind dabei allerdings nicht Haushaltsgeräte etc., sondern fast ausschließlich Geld und Goldgeschenke, die dem Brautpaar als Goldmünzen bzw. der Braut als Goldschmuck übergeben bzw. umgehängt werden.

Hier liegt auch schon das (rechtliche) Problem: Wem gehört Gold, wenn sich die Ehepartner trennen? Kann der Mann den Goldschmuck, den die Braut bei der Hochzeit erhalten hat, einfach verkaufen und das Bargeld für sich behalten? Steht der Ehefrau dann die gleiche Summe als Schadensersatz zu? Was kann die Braut bei Verkauf der Morgengabe verlangen?

In der Türkei erhielt die Ehefrau Goldschmuck als Brautgeschenk bei der Hochzeit …

… doch als das Ehepaar sich trennte, verkaufte er alles Gold und behielt den Verkaufserlös für sich. Die Ehefrau sollte mit leeren Händen dastehen. Genau über diesen Fall hatte das OLG Hamm im Urteil vom 25.04.2016 unter dem Aktenzeichen 4 UF 60/16 zu entscheiden: Das Ehepaar mit türkischen Wurzeln feierte seine Hochzeit nach der standesamtlichen Trauung in Deutschland in seinem Heimatland. Dort wurde die Braut von Verwandten mit Goldschmuck aller Art beschenkt. Die Armreifen, Hals- und Armketten beliefen sich auf einen Gesamtwert von knapp 30.000 Euro. Diesen Goldschmuck verkaufte der Mann nach der Trennung einige Jahre später.

Braut ist Eigentümerin des Schmucks

Damit war die Ehefrau nicht einverstanden und verklagte ihren Mann auf Schadensersatz. Sie verlangte von ihm den Ersatz des Wertes, den der Goldschmuck hatte. Das OLG Hamm gab ihr recht: Bei der türkischen Hochzeit ist der Goldschmuck, der der Braut umgehängt wird, allein für diese bestimmt. In der türkischen Kultur haben Goldschmuck und Morgengabe (Mehir) den traditionellen Zweck die Braut finanziell abzusichern, falls dem Mann etwas zustößt. Die Ehefrau wird deswegen alleinige Eigentümerin am Brautschmuck, weil dieser Schmuck für sie allein bestimmt ist. Wer den verschenkten Goldschmuck gekauft hat, ist dabei irrelevant.

Weil der Schmuck allein der Ehefrau gehört, durfte ihr Mann den Schmuck deshalb nicht verkaufen. Noch weniger war es ihm erlaubt den Verkaufserlös zu behalten. Aus diesem Grund wurde er zur Zahlung von Schadensersatz an seine Frau im Wert des Schmucks von insgesamt 27.000 € verurteilt.

Was ist mit Goldmünzen als Hochzeitsgeschenk?

Wie sieht die Rechtslage aber aus, wenn dem Paar nach türkischem Brauch Goldmünzen umgehängt werden? Bei Goldschmuck ist es einfach zu sagen, dass er der Braut gehört: Es handelt sich um weiblichen Schmuck, der allein der Ehefrau übergeben wurde. Die Goldmünzen, die an ein rotes Band gehängt werden und sowohl dem Bräutigam als auch der Braut geschenkt werden, sind allerdings nicht so leicht zuzuordnen. Wem gehören wie viele Münzen – und wie wird hier ein Verkaufserlös aufgeteilt?

Entscheidend ist der Einzelfall

Werden bei türkischen Hochzeiten Goldgeschenke wie Goldschmuck oder Goldmünzen gemacht, gibt es keine pauschale Regel, welchem Partner welcher Anteil daran zusteht. Eine anwaltliche Beratung ist deshalb in jedem Fall sinnvoll, wenn ein Verkauf der Goldgeschenke geplant ist. Denn egal, wer die Goldgeschenke verkaufen will: Informiert man sich nicht vorher, ob der Verkaufserlös zu teilen ist, riskiert man beträchtliche Schadensersatzforderungen! Haben Sie Fragen zum diesem Thema? Lassen Sie sich beraten und schaffen Sie Klarheit. Kontaktieren Sie mich unter 0211 / 416 104 00 oder per E-Mail an info@kanzlei-dudwiesus.de! Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück!

 

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